Wozu das gut ist: Statt zu kündigen, beenden Arbeitgeber und Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis gemeinsam. Das vermeidet die Kündigungsschutzklage und den Streit über den Grund — dafür verliert der Mitarbeiter unter Umständen drei Monate Arbeitslosengeld, weshalb er die Unterschrift oft nur gegen Abfindung gibt. Beide unterschreiben, Widerruf ist danach ausgeschlossen. Sie füllen die Felder aus, rechts entsteht der Vertrag mitlesbar. Kostenlos. Wenn Sie möchten, sieht ein Jurist vorher darüber.
Der Entwurf ist keine Rechtsberatung. Der Aufhebungsvertrag muss von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben werden — zwei Ausfertigungen, je eine für jede Seite. Ein Widerrufsrecht besteht nicht: nach der Unterschrift ist die Beendigung verbindlich.